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Für familienrechtliche Fragestellungen

Familienpsychologische Gutachten.

Familienpsychologische Gutachten befassen sich mit Beziehungen und dem Miteinander von Kindern und Eltern. Sie unterstützen die Beurteilung familienrechtlicher Fragen.

Gerichtliche Begutachtung

Gerichtliche Gutachten erstellen wir derzeit ausschließlich für das Amtsgericht Miesbach. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zu Sorge, Umgang und Kindeswohl. Die psychologische Einschätzung dient dem Gericht als Grundlage für seine Entscheidung.

Wie eine Begutachtung arbeitet

Gespräche mit Familienmitgliedern und die Beobachtung ihres Miteinanders helfen, Beziehungen, Kommunikation und die familiäre Situation zu verstehen. Je nach Fragestellung kommen standardisierte Verfahren hinzu. Welche Schritte erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag.

Zu einem vorhandenen Gutachten

Wenn Sie Fragen zu einem bereits vorliegenden familienpsychologischen Gutachten haben, können Sie eine privatgutachterliche Einschätzung anfragen. Umfang, mögliche Übernahme und ein Angebot werden im persönlichen Kontakt geklärt.

Eine gutachterliche Anfrage besprechen