Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten
Eine Krankheit oder Behinderung kann dazu führen, dass ein erwachsener Mensch rechtliche Unterstützung benötigt. Wenn andere Hilfen oder eine geeignete Vollmacht nicht ausreichen, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen.
Unsere Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer führen rechtliche Betreuungen im Raum Miesbach. Sie werden vom zuständigen Gericht bestellt und unterstützen die betreuten Menschen in den festgelegten Aufgabenbereichen.
Rechtliche Betreuung ist keine Pflege oder Haushaltshilfe. Sie hilft dabei, rechtliche Angelegenheiten zu klären und notwendige Unterstützung zu organisieren.
Welche Aufgaben gehören dazu?
Der Aufgabenkreis richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und wird vom Gericht bestimmt. Dazu können zum Beispiel folgende Bereiche gehören:
Vermögensangelegenheiten
Ansprüche und Leistungen klären sowie finanzielle Angelegenheiten ordnen.
Gesundheitssorge
Rechtliche Fragen rund um medizinische Versorgung und Krankenversicherung klären.
Wohnungsangelegenheiten
Rechtliche Angelegenheiten rund um Wohnung und Mietverhältnis bearbeiten.
Behörden und Versicherungen
Bei Anträgen, Ansprüchen und dem Schriftverkehr rechtlich unterstützen.
Eine Betreuung umfasst nicht automatisch alle Lebensbereiche. Die Betreuungsperson bespricht die Angelegenheiten mit dem betreuten Menschen und vertritt ihn nur, soweit es erforderlich und rechtlich vorgesehen ist.
Selbstbestimmung bleibt der Maßstab
Betreuung soll Menschen dabei unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Dazu gehören persönlicher Kontakt, gemeinsame Gespräche und die Unterstützung eigener Entscheidungen.
Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Angehörige oder eine andere geeignete Vertrauensperson können für die Betreuung vorgeschlagen werden. Über die Bestellung entscheidet das Gericht.
Der Weg zur Betreuung
Unterstützungsbedarf klären
Welche Angelegenheiten sind offen? Welche Hilfe ist bereits vorhanden? Ein Gespräch mit der Betreuungsbehörde oder unserem Verein kann bei der ersten Orientierung helfen.
Das Betreuungsgericht ansprechen
Sie können eine Betreuung für sich selbst beantragen. Angehörige und andere Personen können ein Verfahren anregen. Dafür stellt die Bayerische Justiz ein Formular bereit.
Gerichtliche Prüfung
Das Gericht prüft die Voraussetzungen und den erforderlichen Umfang. In der Regel gehören dazu eine persönliche Anhörung und eine sachverständige Begutachtung.
Sprechen wir darüber.
Sie haben Fragen zur Betreuung, Vorsorge oder zu einem Ehrenamt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.